OGH 28.01.1965, 5Ob2/65
OGH 28.01.1965, 5Ob2/65
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS0007673 | Die Eröffnung des Konkurses über das Nachlaßvermögen hat nicht die Beendigung des Abhandlungsverfahrens zu Folge. Der in Ermangelung der Abgabe einer Erbserklärung für einen überschuldeten Nachlaß bestellte Kurator ist trotz der Konkurseröffnung über die Verlassenschaft nicht seines Amtes zu entheben (abweichend von SZ 22/179). |
Normen | |
RS0006745 | Zur Rekurslegitimation des Masseverwalters im Verlassenschaftskonkurs gegen Beschlüsse des Abhandlungsgerichtes. |
Norm | AußStrG §9 E10 |
RS0006764 | Rekurslegitimation des Verlassenschaftskurators, der seine Enthebung aus dem Grunde anstrebt, weil zur Wahrung der Rechte des überschuldeten Nachlasses (als Gemeinschuldner) nach der Eröffnung des Konkurses eine Vertretung ausschließlich durch den bestellten Masseverwalter hinreichend und zweckmäßig sein soll. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0007673 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-74889