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Der Ausweis eines „Phänomens”: Negative (Nominal-)Zinsen im Abschluss von Kreditinstituten
Mit der Senkung des Zinssatzes für die Einlagefazilität für Kreditinstitute durch die Europäische Zentralbank auf -0,10 % Anfang Juni 2014 und der teilweisen Weitergabe dieses Zinsniveaus an die Kunden haben sich für die Institute zahlreiche neue Fragestellungen (z.B. Bankvertragsrecht, Banksteuerung, Aufsichtsrecht, Bilanzierung und Steuerrecht) ergeben, zu denen auch der Ausweis negativer (Nominal-)Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute zählt. Da weder der Gesetzgeber noch die Standardsetter, insbesondere das International Accounting Standard Board (IASB), diese außergewöhnliche Situation antizipiert haben, muss die Ausweisfrage entweder durch Auslegung nach dem Zweck der Rechnungslegung abgeleitet oder durch kurzfristige Interpretationen des Standardsetters gelöst werden. Dabei wurden bisher verschiedene Möglichkeiten des Ausweises innerhalb des Zinsüberschusses, im Provisions- oder Bewertungsergebnis und im sonstigen betrieblichen Ergebnis diskutiert. Der nachfolgende Beitrag geht auf dieses „Phänomen” des Ausweises negativer Zinsen nach HGB und IFRS ein.
1. Einleitung
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am vor dem Hintergrund niedriger Infla...