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ASoK 3, März 1998, Seite 112

Krankheit und Arbeitsunfähigkeit - die zentralen Begriffe des Rechts der Entgeltfortzahlung

Krankheit und Arbeitsunfähigkeit - die zentralen Begriffe des Rechts der Entgeltfortzahlung

Krankheit und Arbeitsunfähigkeit, die beiden zentralen Begriffe des deutschen Entgeltfortzahlungsrechts, sind gesetzlich nicht definiert. Damit gewinnt für die Praxis die diesbezügliche Rechtsprechung an Bedeutung. Reinecke (DB 1998, 130) setzt sich mit ihr auseinander und geht, wegen der engen Verzahnung von Arbeits- und Sozialrecht gerade in diesem Bereich, auch auf die sozialgerichtliche Rechtsprechung zum Begriff der Krankheit ein. Er zeigt auf, daß der arbeits- und sozialrechtliche Begriff der Krankheit keineswegs starr, sondern vom Stand der medizinischen Erkenntnisse und Möglichkeiten sowie von den jeweiligen sozialen Anschauungen abhängig ist. Zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit stellt er nicht nur die Judikatur des BAG dar, sondern geht auch auf die aufgrund des § 92 Abs. 1 SGB V erlassenen Richtlinien des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen über die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung sowie auf die Problematik der teilweisen Arbeitsunfähigkeit ein.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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