Suchen Hilfe
OGH 14.09.1982, 4Ob99/81

OGH 14.09.1982, 4Ob99/81

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS0053091
Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ist jedenfalls dann, wenn es sich um eine rein privaten Zwecken des Lehrberechtigten dienende Fahrt handelt, eine berufsfremde Tätigkeit. Lehnt der Lehrling ab, weiter ein Kraftfahrzeug zu lenken, liegt hierin keine beharrliche Arbeitsverweigerung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0053091
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-74769