OGH 14.09.1982, 4Ob99/81
OGH 14.09.1982, 4Ob99/81
Rechtssatz
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Norm | |
RS0053091 | Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ist jedenfalls dann, wenn es sich um eine rein privaten Zwecken des Lehrberechtigten dienende Fahrt handelt, eine berufsfremde Tätigkeit. Lehnt der Lehrling ab, weiter ein Kraftfahrzeug zu lenken, liegt hierin keine beharrliche Arbeitsverweigerung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0053091 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-74769