OGH 08.02.1977, 4Ob9/77
OGH 08.02.1977, 4Ob9/77
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS0028053 | § 12 AngG beruht rechtspolitisch auf dem Gedanken, daß dem Arbeitnehmer das Entgelt für seine Arbeit auch dann gebührt, wenn er zur Arbeitsleistung bereit ist, jedoch durch Umstände, die auf der Seite des Arbeitgebers liegen, an deren Erbringung gehindert wurde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028053 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-74739