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OGH 08.02.1977, 4Ob9/77

OGH 08.02.1977, 4Ob9/77

Rechtssatz


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Norm
RS0028053
§ 12 AngG beruht rechtspolitisch auf dem Gedanken, daß dem Arbeitnehmer das Entgelt für seine Arbeit auch dann gebührt, wenn er zur Arbeitsleistung bereit ist, jedoch durch Umstände, die auf der Seite des Arbeitgebers liegen, an deren Erbringung gehindert wurde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028053
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-74739