Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OGH: Kettenarbeitsverträge
• Jeweils für einen Auftrag abgeschlossene Detektivverträge, mit denen der Detektiv durch Jahre hindurch laufend vom Auftraggeber beschäftigt wurde und aus denen er allein seinen Lebensunterhalt bestritt, sind als Kettenarbeitsverträge zu qualifizieren, durch die das Unternehmerrisiko in unzulässiger Weise auf den Detektiv überwälzt wurde und Dienstnehmerrechte, wie das auf bezahlten Urlaub, Abfertigung, Kündigungsschutz und Kündigungsentschädigung beschnitten wurden. - (§ 1151 ABGB)
„Es ist zwar richtig, daß der Kläger nicht verpflichtet war, alle Aufträge zu übernehmen (er übernahm allerdings aus Gründen wirtschaftlicher Abhängigkeit die meisten Aufträge), übernahm er aber einen Auftrag, so war er fest in die Organisation der beklagten Partei eingebunden. Er erhielt von ihr die Weisungen, wann und wie lange, ob allein oder im Team ein Einsatz zu erledigen war, mußte mit der beklagten Partei stets telefonisch Kontakt halten, um neue Weisungen entgegenzunehmen, und detaillierte Berichte auf vorgedruckten Formularen und später mittels EDV-mäßiger Verarbeitung erstellen. Es ist daher davon auszugehen, daß sich der Kläger mit dem Abschluß eines jeden derartigen Vertrages zur Durchführung in der v...