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OGH 27.11.1979, 4Ob76/79

OGH 27.11.1979, 4Ob76/79

Rechtssatz


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Normen
RS0014482
Wird eine an das Vorliegen eines Jahresgewinnes gebundene Erfolgsprämie jahrelang bei durchgehenden Jahresgewinn ausbezahlt, so hat sich der Arbeitgeber dadurch nicht verpflichtet, diese Erfolgsprämie künftig, unabhänging vom Gewinn, also auch für Verlustjahre zu gewähren.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014482
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-74695