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OGH 11.12.1943, 4Ob63/73

OGH 11.12.1943, 4Ob63/73

Rechtssätze


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Normen
RS0029487
Bestand der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gegenüber dem verstorbenen Arbeitgeber nicht, weil das beanstandete Verhalten im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber erfolgte, so kann dessen Rechtsnachfolger (hier Masseverwalter) die Entlassung aus diesem Grund nicht aussprechen, weil der Entlassungsgrund objektiv bestanden habe.
Normen
RS0027944
Wird die Entlassung während der verschuldeten Untersuchungshaft ausgesprochen, so gebührt ein Entgelt dennoch nur bis zu Beginn der Untersuchungshaft, weil diese Dienstverhinderung keinen Fall der §§ 8, 9 AngG bildet.
Normen
RS0029544
Der Masseverwalter kann eine Angestellte, die sich in durch strafbare Handlungen verschuldeter Untersuchungshaft befindet, entlassen auch wenn die als Entlassung geltend gemachte Behinderung an der Dienstleistung die Folge der von der Angestellten gemeinsam mit dem früheren Dienstgeber begangenen Verbrechen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0029544
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-74633