OGH 11.12.1943, 4Ob63/73
OGH 11.12.1943, 4Ob63/73
Rechtssätze
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Normen | |
RS0029487 | Bestand der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gegenüber dem verstorbenen Arbeitgeber nicht, weil das beanstandete Verhalten im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber erfolgte, so kann dessen Rechtsnachfolger (hier Masseverwalter) die Entlassung aus diesem Grund nicht aussprechen, weil der Entlassungsgrund objektiv bestanden habe. |
Normen | |
RS0027944 | |
Normen | |
RS0029544 | Der Masseverwalter kann eine Angestellte, die sich in durch strafbare Handlungen verschuldeter Untersuchungshaft befindet, entlassen auch wenn die als Entlassung geltend gemachte Behinderung an der Dienstleistung die Folge der von der Angestellten gemeinsam mit dem früheren Dienstgeber begangenen Verbrechen ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0029544 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-74633