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OGH 25.09.1979, 4Ob55/79

OGH 25.09.1979, 4Ob55/79

Rechtssatz


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Normen
ArbGerG §25 Abs1 Z3 B
ArbGerG §25 Abs1 Z3 E
RS0050652
Das Berufungsgericht kann im Rahmen des Neuverhandlungsgrundsatzes, falls es zu den gleichen Ergebnissen wie das Erstgericht gelangt, zur Vermeidung von Wiederholungen, auf dessen Feststellungen verweisen. Dies gilt auch, wenn die Feststellung des Erstgerichtes - ganz oder teilweise - im Berufungsverfahren unbekämpft geblieben sind.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0050652
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-74567