OGH 25.09.1979, 4Ob55/79
OGH 25.09.1979, 4Ob55/79
Rechtssatz
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Normen | ArbGerG §25 Abs1 Z3 B ArbGerG §25 Abs1 Z3 E |
RS0050652 | Das Berufungsgericht kann im Rahmen des Neuverhandlungsgrundsatzes, falls es zu den gleichen Ergebnissen wie das Erstgericht gelangt, zur Vermeidung von Wiederholungen, auf dessen Feststellungen verweisen. Dies gilt auch, wenn die Feststellung des Erstgerichtes - ganz oder teilweise - im Berufungsverfahren unbekämpft geblieben sind. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0050652 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-74567