Suchen Hilfe
OGH 03.04.1984, 4Ob504/83

OGH 03.04.1984, 4Ob504/83

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
HGB §163
RS0062139
Auch die dem geschäftsführenden Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft gegenüber seinen Mitgesellschaftern obliegende Treuepflicht gibt dem sich benachteiligt fühlenden Kommanditisten nicht das Recht, das (vermeintlich) unrechte Tun des Geschäftsführers "zu ignorieren, solange er will" und seine Ansprüche "erst geltend zu machen, wenn er es will".

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0062139
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-74506