OGH 17.06.1980, 4Ob504/80
OGH 17.06.1980, 4Ob504/80
Rechtssätze
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Normen | |
RS0010423 | Im Zweifel wird anzunehmen sein, daß der Zinsenlauf schon mit der Übergabe der Kreditsumme an den Treuhänder beginnt, weil der Kreditgeber von da an nicht mehr in der Lage ist, über den Geldbetrag anderweitig zu verfügen und mit diesem zu arbeiten. |
Norm | |
RS0032680 | Die Erklärung, eine Bürgschaftsverpflichtung im Wege einer Bankgarantie regulieren (dh regeln) zu wollen, kann nicht als konstitutives Anerkenntnis einer Bürgschaftsverpflichtung angesehen werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010423 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-74505