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OGH 17.06.1980, 4Ob504/80

OGH 17.06.1980, 4Ob504/80

Rechtssätze


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Normen
RS0010423
Im Zweifel wird anzunehmen sein, daß der Zinsenlauf schon mit der Übergabe der Kreditsumme an den Treuhänder beginnt, weil der Kreditgeber von da an nicht mehr in der Lage ist, über den Geldbetrag anderweitig zu verfügen und mit diesem zu arbeiten.
Norm
RS0032680
Die Erklärung, eine Bürgschaftsverpflichtung im Wege einer Bankgarantie regulieren (dh regeln) zu wollen, kann nicht als konstitutives Anerkenntnis einer Bürgschaftsverpflichtung angesehen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010423
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-74505