OGH 01.02.1977, 4Ob5/77
OGH 01.02.1977, 4Ob5/77
Rechtssätze
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Normen | |
RS0014461 | Unterfertigung von Lohnabrechnungen mit dem Vermerk "Überstunden abgegolten, keine geleistet" durch den Arbeitnehmer nach Belehrung, dies sei nur eine bedeutungslose computertechnische Maßnahme - weder Willens- noch Wissenserklärung. |
Norm | AngG §17 VI |
RS0028165 | Der Arbeitnehmer ist im Falle der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses den Urlaub dann während der Kündigungsfrist anzutreten verpflichtet, wenn nicht Gründe Erholungsmöglichkeit oder sonstige wichtige Gründe, wie etwa die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder gesundheitlichen Gründe, dem entgegenstehen und einen Urlaubsverbrauch unzumutbar erscheinen lassen (hier: Unzumutbarkeit mit Rücksicht auf schulpflichtige Kinder, in den Zeitraum fallende Feiertage, Jahreszeit - 04.12. - 15.01. - und Mangel an entsprechender Vorbereitungszeit). |
Norm | AngG §17 V |
RS0028214 | Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer den Urlaub zu dem ihm von diesem vorgeschlagenen Termin zu gewähren, wenn entweder betriebliche Erfordernisse überhaupt nicht entgegenstehen oder wenn ein zwischen solchen betrieblichen Interessen und der Erholungsmöglichkeit des Angestellten vorgenommener Interessenausgelich zugunsten des Arbeitnehmers ausfällt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014461 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-74499