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ASoK 3, März 1998, Seite 89

Keine Sondervorteile für Gewerkschaftsmitglieder

Differenzierungen in Betriebsvereinbarungen unzulässig

Mag. Nora Melzer-Azodanloo

Mit trat ein Kollektivvertrag (KV), abgeschlossen zwischen mehreren Fachverbänden der Industrie einerseits und dem ÖGB, GPA - Sektion Industrie und Gewerbe, andererseits in Kraft, der im Jänner 1998 auf einiges Interesse in den Medien stieß. Punkt II Abs. 2 des KV enthält nämlich neben der ausverhandelten Lohnerhöhung für alle ArbeitnehmerInnen eine Verteilungsoption von 0,5% der Gehaltssumme zur innerbetrieblichen Verteilung, die in Form einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber zu regeln ist. Stärker zu begünstigen waren gemäß KV ArbeitnehmerInnen mit „niedrigen und einvernehmlich als zu niedrig angesehenen Gehältern", außerdem sollten noch Aspekte der Kaufkraft zu berücksichtigen sein.

Von derartigen Vorgaben des KV für die abzuschließende Betriebsvereinbarung ausgehend erwog der Betriebsrat der Siemens AG Österreich, abgesegnet von oberster Stelle des ÖGB, eine gehaltsmäßige Bevorzugung von ÖGB-Mitgliedern im Betrieb. An zustimmenden Kommentaren war da von „kein Problem", „positivem Signal" (für wen?) und der Dankbarkeit für die Lohnerhöhung gegenüber der Gewerkschaft, deren Stärke eben auf der Mitgliederzahl fuße, die Rede. Die Ablehnu...

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