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SWK 11, 10. April 2025, Seite 588

PKW-Sachbezüge in der Umsatzsteuer

Umsatzsteuerpflicht nur bei einer Nutzungsüberlassung von PKW mit Vorsteuerabzug

Reinhold Beiser

Werden PKW Arbeitnehmern für Privatfahrten zur Nutzung überlassen, stellt sich die Frage, wie die damit verbundenen Sachbezüge in der Umsatzsteuer zu erfassen sind. Eine Differenzierung nach Maßgabe des Vorsteuerabzugs für die zur Nutzung überlassenen PKW ist notwendig: Werden PKW mit Vorsteuerabzug des Arbeitgebers (Fiskal-LKW oder emissionsfreie PKW iSd § 12 Abs 2 Z 2a UStG) Arbeitnehmern für Privatfahrten zur Nutzung überlassen, so sind die damit verbundenen Sachbezüge umsatzsteuerpflichtig (20 % Umsatzsteuer). Sind die zur Nutzung überlassenen PKW dagegen vom Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 2 Z 2 UStG ausgeschlossen, sind die Sachbezüge nicht umsatzsteuerpflichtig.

1. Drei Beispiele

Beispiel 1

Emissionsfreie PKW werden Arbeitnehmern unentgeltlich für Privatfahrten überlassen. Die Anschaffung durch den Arbeitgeber ist mit Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 2 Z 2a UStG erfolgt. Die Angemessenheitsgrenze nach der PKW-Angemessenheitsverordnung ist nicht überschritten worden.

Beispiel 2

Der Arbeitgeber überlässt seinen Arbeitnehmern unentgeltlich Firmen-PKW, die nach § 12 Abs 2 Z 2 UStG vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, zur Nutzung für Privatfahrten.

Beispiel 3

Der Arbeitgeber verlangt für Privatfahrten der Arbeitnehmer einen Kostenbeitrag/ein Entgelt in Höhe der amtlichen Kilometergelder. Die Pri...

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