OGH 25.09.1979, 4Ob379/79
OGH 25.09.1979, 4Ob379/79
Rechtssätze
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Normen | |
RS0079818 | Die Haftung des Unternehmers nach § 18 UWG ist eine Erfolgshaftung und setzt kein eigenes Verschulden der Organe der beklagten Gesellschaft voraus. |
Normen | |
RS0029861 | Aus dem Aufsuchen der vom Vertreter seinerzeit namens der Klägerin betreuten Kunden nunmehr im Namen des Beklagten und aus der Gewährung von günstigeren Zahlungsbedingungen im Zusammenhang mit der verspäteten Rückstellung der Preislisten ergibt sich ein derart planmäßiges Vorgehen zum Vorteil des Beklagten und zum Nachteil der Klägerin, daß in einem solchen fortgesetzten Verstoß gegen die vereinbarte Konkurrenzklausel, auf welcher bei Auflösung des Dienstverhältnisses von der Klägerin ausdrücklich hingewiesen wurde, eine Sittenwidrigkeit im Sinne des § 1 UWG liegt. |
Norm | RabG §1 Abs1 |
RS0071483 | Serienproduktion einer Ware spricht für einen ständig erneuerten, "täglichen Bedarf". |
Norm | RabG §1 Abs1 |
RS0071484 | Sportpreise (Pokale usw) als "Waren des täglichen Bedarfs". |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0079818 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-74403