Suchen Kontrast Hilfe
OGH 25.09.1979, 4Ob379/79

OGH 25.09.1979, 4Ob379/79

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS0079818
Die Haftung des Unternehmers nach § 18 UWG ist eine Erfolgshaftung und setzt kein eigenes Verschulden der Organe der beklagten Gesellschaft voraus.
Normen
RS0029861
Aus dem Aufsuchen der vom Vertreter seinerzeit namens der Klägerin betreuten Kunden nunmehr im Namen des Beklagten und aus der Gewährung von günstigeren Zahlungsbedingungen im Zusammenhang mit der verspäteten Rückstellung der Preislisten ergibt sich ein derart planmäßiges Vorgehen zum Vorteil des Beklagten und zum Nachteil der Klägerin, daß in einem solchen fortgesetzten Verstoß gegen die vereinbarte Konkurrenzklausel, auf welcher bei Auflösung des Dienstverhältnisses von der Klägerin ausdrücklich hingewiesen wurde, eine Sittenwidrigkeit im Sinne des § 1 UWG liegt.
Norm
RabG §1 Abs1
RS0071483
Serienproduktion einer Ware spricht für einen ständig erneuerten, "täglichen Bedarf".
Norm
RabG §1 Abs1
RS0071484
Sportpreise (Pokale usw) als "Waren des täglichen Bedarfs".

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0079818
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-74403