OGH 17.02.1953, 4Ob32/53
OGH 17.02.1953, 4Ob32/53
Rechtssätze
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Normen | ArbVG §120 BRG §13 |
RS0051273 | Führt der Erwerber eines Unternehmens den Betrieb weiter, so bleiben auch die Betriebsräte im Amte, wenn sich ihr Verhältnis zum Betrieb nicht ändert, mag auch privatrechtlich gesehen, ein neues Dienstverhältnis begründet worden sein. |
Norm | BRG §2 Abs1 |
RS0052645 | Zur Betriebseigenschaft von Baustellen. Baustellen, die nicht bedarfsweise mit Personal und Maschinen von einer Zentralstelle, sei es der Geschäftszentrale, sei es einer Bauleitung, die einen größeren Bezirk umfaßt, dotiert werden, sondern betrieblich selbständig sind und bald da, bald dort als Ganzes tätig sind, sind "Betriebe". |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0051273 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-74282