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OGH 17.02.1953, 4Ob32/53

OGH 17.02.1953, 4Ob32/53

Rechtssatz


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Norm
BRG §2 Abs1
RS0052645
Zur Betriebseigenschaft von Baustellen. Baustellen, die nicht bedarfsweise mit Personal und Maschinen von einer Zentralstelle, sei es der Geschäftszentrale, sei es einer Bauleitung, die einen größeren Bezirk umfaßt, dotiert werden, sondern betrieblich selbständig sind und bald da, bald dort als Ganzes tätig sind, sind "Betriebe".

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0052645
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-74282