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Erfassung von Erlösen aus der Durchführung von Testläufen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens
Der Fall – die Lösung
1. Problematik und Einordnung
Bei der Anschaffung oder Herstellung von Gegenständen des Sachanlagevermögens ist dem Beginn der planmäßigen Nutzung durch das bilanzierende Unternehmen häufig noch eine Test- oder Probephase vorgeschaltet. In ihr sollen Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des erworbenen oder hergestellten Vermögenswerts getestet und – falls notwendig – Anpassungs-, Änderungs- oder Optimierungsarbeiten vorgenommen werden, damit zu Beginn der regulären Betriebsphase eine vollständige Betriebsbereitschaft sichergestellt ist.
In der Testphase insbesondere von Produktionsanlagen wird regelmäßig ein Output erzielt, der ggf. noch geringfügige qualitative Abweichungen gegenüber den später regulär produzierten Gütern aufweist. Gleichwohl ist dieser Output in vielen Fällen bereits an die zukünftigen Leistungsempfänger der Anlagen veräußerbar, sodass aus dem Verkauf Erlöse für das Unternehmen bereits vor Beginn der regulären Betriebsphase generiert werden können.
Der Tatsache, dass die Testphase der eigentlichen Betriebsphase zeitlich vorgelagert ist, trägt auch die Behandlung von Aufwendungen und Erträgen für diese Testläufe bei der Bestimmung der Anschaffungs- bzw. Herstellung...