OGH 11.06.1968, 4Ob25/68
OGH 11.06.1968, 4Ob25/68
Rechtssätze
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Normen | |
RS0036801 | Ein Unterbrechungsantrag ist auch im Revisionsverfahren zulässig. |
Norm | |
RS0030737 | Von einer entschuldbaren Fehlleistung kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn ein Verschulden durch das Strafgericht rechtskräftig festgestellt wurde (so auch schon Arb 7158, 7097). |
Norm | |
RS0025772 | Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstgebers durch den Nichtabschluß einer zumutbaren Kaskoversicherung, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles den Abschluß einer solchen Versicherung verlangen (hier: Langholzfuhre im Winter auf einer Gebirgsstraße). |
Normen | |
RS0016097 | Daß der Dienstgeber den Dienstnehmer, der ihm einen Schaden zugefügt hat, weiterbeschäftigt und mit der Geltendmachung seiner Ansprüche einige Zeit - zB bis zum Abschluß eines Strafverfahrens - zuwartet, muß keineswegs zwingend darauf hindeuten, daß der Dienstgeber auf Schadenersatz verzichtet. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0036801 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-74197