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OGH 27.06.1978, 4Ob21/78

OGH 27.06.1978, 4Ob21/78

Rechtssätze


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Normen
RS0012679
Die Überflüssige Beisetzung einer "Rechtsbedingung" bei einem bedingungsfeindlichen Rechtsgeschäft ist unschädlich und macht dieses nicht rechtsunwirksam ( hier: Ausspruch einer zweiten Entlassung für den Fall, daß die erste das Dienstverhältnis nicht schon rechtswirksam beendet haben sollte ).
Normen
RS0039059
Kein alsbaldiges Interesse an der Feststellung der mangelnden Berechtigung einer zweiten Entlassungserklärung für den Fall der rechtskräftigen Unwirksamerklärung der ersten Entlassungserklärung durch das Einigungsamt.
Normen
RS0051155
Gibt das Einigungsamt der Anfechtung einer Entlassung statt, lebt das Dienstverhältnis rückwirkend wieder auf.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0039059
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-74145