OGH 27.06.1978, 4Ob21/78
OGH 27.06.1978, 4Ob21/78
Rechtssätze
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Normen | |
RS0012679 | Die Überflüssige Beisetzung einer "Rechtsbedingung" bei einem bedingungsfeindlichen Rechtsgeschäft ist unschädlich und macht dieses nicht rechtsunwirksam ( hier: Ausspruch einer zweiten Entlassung für den Fall, daß die erste das Dienstverhältnis nicht schon rechtswirksam beendet haben sollte ). |
Normen | |
RS0039059 | Kein alsbaldiges Interesse an der Feststellung der mangelnden Berechtigung einer zweiten Entlassungserklärung für den Fall der rechtskräftigen Unwirksamerklärung der ersten Entlassungserklärung durch das Einigungsamt. |
Normen | |
RS0051155 | Gibt das Einigungsamt der Anfechtung einer Entlassung statt, lebt das Dienstverhältnis rückwirkend wieder auf. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0039059 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-74145