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OGH 18.12.1979, 4Ob19/79

OGH 18.12.1979, 4Ob19/79

Rechtssatz


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Normen
RS0021266
Hat der Arbeitnehmer im Rahmen seiner fachlichen und verwaltungsmäßigen Tätigkeit für seinen Arbeitgeber auch diese Tätigkeit als Geschäftsführer nach den Weisungen des Arbeitgebers in einem von diesem als "verlängerten Arm" eingerichteten Rechtsträger auszuüben, übt er auch diese Tätigkeit als Arbeitnehmer des Arbeitgebers aus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021266
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-74113