OGH 11.01.1966, 4Ob145/65
OGH 11.01.1966, 4Ob145/65
Rechtssatz
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Norm | ABGB §863 GI |
RS0016081 | Hat der AG ohne ausdrückliche neue Lohnvereinbarung dem AN der bisher im Akkord arbeitete, auf eigenen Wunsch des AN an andere ( leichtere Beschäftigung zugewiesen, die der AN nicht im Akkord ausübt, und hat ihm der AG trotzdem eine Zeit lang noch den alten Akkordlohn weitergezahlt, ohne ihn darauf aufmerksam zu machen, er werde einmal im Akkord arbeiten müßen, dann konnte der AN keinen Grund haben daran zu zweifeln, daß ihm der bisherige Lohn auch ohne Akkordarbeit weiterhin gewährt werde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0016081 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-74032