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ASoK 12, Dezember 1997, Seite 408

Die Krankenkontrolle des Arbeitgebers

Die Krankenkontrolle des Arbeitgebers

In Deutschland ist die Möglichkeit der Krankenkontrolle in der aktuellen Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder in den Brennpunkt des Interesses gerückt. Edenfeld (DB 1997, 2273) geht der Frage nach, welche Maßnahmen der Arbeitgeber setzen darf, um sich vor den Folgen des „Blaumachens" zu schützen. Er schlägt zunächst fürsorgerische Maßnahmen, wie die Kontaktaufnahme zum Krankgeschriebenen und die Ursachenforschung vor. Auch gegen die Streichung von Anwesenheits-prämien, die konsequente Einschaltung des Medizinischen Dienstes und die Verpflichtung des Erkrankten zur Beibringung eines zweiten Attests bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat er nichts einzuwenden. Zu Zurückhaltung rät er aber bei Eingriffen in die Privatsphäre des Arbeitnehmers. Das gilt insbesondere für häufige Hausbesuche und die Einschaltung von Privatdetektiven.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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