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OGH 27.11.1984, 4Ob132/84

OGH 27.11.1984, 4Ob132/84

Rechtssätze


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Normen
FeiertagsruheG allg
Fristenablauf - HemmungsG §1 Abs1
RS0058822
Unter Werktag ist jeder Tag zu verstehen, der nicht ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist.

2399/1; Veröff: EvBl 1973/118 S 190
Norm
KollV für Angestellte der Elektrizitätsversorgungsunternehmungen (EVU) §4 Abs3
RS0064249
Weder dem KollV noch der für die Parteien geltenden Arbeitsordnung für die Dienstnehmer der BEWAG kann entnommen werden, daß sie eine Ausdehnung der im § 1 des FeiertagsruheG aufgezählten Feiertage in dem Sinne beabsichtigt hätten, daß der 31.Dezember bei der Berechnung des Urlaubsausmaßes nicht als Werktag, sondern als (gesetzlicher) Feiertag zu berücksichtigen sei.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0058822
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-73994