OGH 27.11.1984, 4Ob132/84
OGH 27.11.1984, 4Ob132/84
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | FeiertagsruheG allg Fristenablauf - HemmungsG §1 Abs1 |
RS0058822 | Unter Werktag ist jeder Tag zu verstehen, der nicht ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist. 2399/1; Veröff: EvBl 1973/118 S 190 |
Norm | KollV für Angestellte der Elektrizitätsversorgungsunternehmungen (EVU) §4 Abs3 |
RS0064249 | Weder dem KollV noch der für die Parteien geltenden Arbeitsordnung für die Dienstnehmer der BEWAG kann entnommen werden, daß sie eine Ausdehnung der im § 1 des FeiertagsruheG aufgezählten Feiertage in dem Sinne beabsichtigt hätten, daß der 31.Dezember bei der Berechnung des Urlaubsausmaßes nicht als Werktag, sondern als (gesetzlicher) Feiertag zu berücksichtigen sei. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0058822 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-73994