OGH 23.10.1962, 4Ob121/62
OGH 23.10.1962, 4Ob121/62
Rechtssätze
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Norm | |
RS0033619 | Keine Verallgemeinerung des im Judikat Nr 33 (neu) ausgesprochenen Gedankens für die Rückforderung vom Beträgen ohne Unterhaltscharakter. |
Normen | |
RS0010193 | Der im Judikatenbuch 33 (neu) ausgesprochene Rechtssatz, daß der Dienstgeber nicht berechtigt ist, vom Dienstnehmer einen irrtümlich ausbezahlten Lohnbetrag, den der Dienstnehmer gutgläubig in Empfang genommen und verbraucht hat, zurückzufordern, ist dann nicht anwendbar, wenn der Dienstgeber zur Bezahlung von zu wenig entrichteter bzw irrtümlich rückvergüteter Lohnsteuer verhalten wird und diese Leistungen vom Dienstnehmer als Steuerschuldner zurückfordert. |
Normen | ArbGerG §26 ZPO §504 Abs2 |
RS0043571 | Auch im arbeitsgerichtlichen Revisionsverfahren besteht Neuerungsverbot; eine Ausdehnung des Klagebegehrens ist ausgeschlossen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0033619 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-73966