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OGH 23.10.1962, 4Ob121/62

OGH 23.10.1962, 4Ob121/62

Rechtssätze


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Norm
RS0033619
Keine Verallgemeinerung des im Judikat Nr 33 (neu) ausgesprochenen Gedankens für die Rückforderung vom Beträgen ohne Unterhaltscharakter.
Normen
RS0010193
Der im Judikatenbuch 33 (neu) ausgesprochene Rechtssatz, daß der Dienstgeber nicht berechtigt ist, vom Dienstnehmer einen irrtümlich ausbezahlten Lohnbetrag, den der Dienstnehmer gutgläubig in Empfang genommen und verbraucht hat, zurückzufordern, ist dann nicht anwendbar, wenn der Dienstgeber zur Bezahlung von zu wenig entrichteter bzw irrtümlich rückvergüteter Lohnsteuer verhalten wird und diese Leistungen vom Dienstnehmer als Steuerschuldner zurückfordert.
Normen
ArbGerG §26
ZPO §504 Abs2
RS0043571
Auch im arbeitsgerichtlichen Revisionsverfahren besteht Neuerungsverbot; eine Ausdehnung des Klagebegehrens ist ausgeschlossen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0033619
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-73966