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Unter welchen Voraussetzungen ist die Überwachung von Arbeitnehmer-e-mails zulässig?
• Unter welchen Voraussetzungen ist die Überwachung von Arbeitnehmer-e-mails zulässig?
Raffler/Hellich (NZA 1997, 862) versuchen die konkreten Vorgaben für eine zulässige E-mail-Kontrolle im Betrieb aufzuzeigen. Dies erfolgt anhand einer stufenweisen Prüfung der verfassungsrechtlichen, einfachgesetzlichen und untergesetzlichen Rechtsgrundlagen. Dabei wird nicht nur das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrachtet, sondern auch die Beziehung des Arbeitgebers zu einem für die E-mail-Nutzung gegebenenfalls notwendigerweise beteiligten Dritten, dem Access-Provider, der den Zugang zum Internet vermittelt und so erst die Kommunikation über den Bereich des einzelnen Betriebes hinaus ermöglicht. Aus der gegenseitigen Einschränkung der Schutzbereiche der Grundrechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich im Wege der Abwägung Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers, die gerechtfertigt und damit rechtlich unanfechtbar sind. Sie werden von Raffler/Hellich ebenso dargestellt wie die bei der Ausübung der Kontrollrechte wegen des Grundrechtsschutzes der Arbeitnehmer einzuhaltenden Grenzen und die zu beachtenden einfachgesetzlichen Vorgaben.