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OGH 06.06.1956, 3Ob596/55

OGH 06.06.1956, 3Ob596/55

Rechtssatz


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Normen
ABGB §879 BIIj
AktG §195 ff
VerwalterG §5
RS0031502
Dem Aktionär steht in Fällen einer sittenwidrigen Schädigung eine Klage gegen die Beschlüsse des öffentlichen Verwalters, die er in der Funktion einer Hauptversammlung gefaßt hat, ebenso offen, wie gegen einen Hauptversammlungsbeschluß selbst, wenn der Beschluß den guten Sitten widerspricht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0031502
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-73754