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OGH 14.07.1982, 3Ob588/82

OGH 14.07.1982, 3Ob588/82

Rechtssätze


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Norm
RS0057459
Sachen, die kurz vor der Eheschließung erst zu etwa zehn Prozent angezahlt und dann erst während der Ehe abgezahlt wurden, sind nicht "in die Ehe eingebracht".
Norm
RS0057950
Auch durch eine über die Verhältnisse hinausgehenden Verbrauch zu eigenen Zwecken kann der Tatbestand des § 91 EheG erfüllt werden. In diesem Sinn kann es auch über die normale Abnützung von Hausrat hinausgehen, wenn ein Ehegatte den vorhandenen Hausrat zusammen mit einer Lebensgefährtin benützt und abbraucht.
Normen
RS0040530
§ 273 ZPO kann bei der Bemessung einer Ausgleichszahlung herangezogen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057459
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-73748