OGH 14.07.1982, 3Ob588/82
OGH 14.07.1982, 3Ob588/82
Rechtssätze
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Norm | |
RS0057459 | Sachen, die kurz vor der Eheschließung erst zu etwa zehn Prozent angezahlt und dann erst während der Ehe abgezahlt wurden, sind nicht "in die Ehe eingebracht". |
Norm | |
RS0057950 | Auch durch eine über die Verhältnisse hinausgehenden Verbrauch zu eigenen Zwecken kann der Tatbestand des § 91 EheG erfüllt werden. In diesem Sinn kann es auch über die normale Abnützung von Hausrat hinausgehen, wenn ein Ehegatte den vorhandenen Hausrat zusammen mit einer Lebensgefährtin benützt und abbraucht. |
Normen | |
RS0040530 | § 273 ZPO kann bei der Bemessung einer Ausgleichszahlung herangezogen werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057459 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-73748