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OGH 22.06.1972, 3Ob57/72

OGH 22.06.1972, 3Ob57/72

Rechtssätze


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Normen
RS0016468
Das Begehren auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vergleiches gem § 879 Abs 2 Z 4 ABGB bedarf keines Nachweises eines rechtlichen Interesses und muß mit keinem Leistungsbegehren nach § 877 ABGB verbunden werden.
Norm
RS0016877
Wenn das ABGB - im Unterschied zu den im BGB verwendeten Ausdruck "Notlage" - das Tatbestandsmerkmal "Zwangslage" geschaffen hat, so läßt dies nicht den Schluß zu, durch eine finanzielle Schwierigkeit allein sei der Tatbestand des § 879 Abs 2 Z 4 ABGB nicht erfüllt, vielmehr kommt jede Art von Zwangslage in Frage, die den Bewucherten vor die Wahl stellt, auf den Drückenden Vertrag einzugehen oder noch größere Nachteile zu erleiden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0016877
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-73735