OGH 22.06.1972, 3Ob57/72
OGH 22.06.1972, 3Ob57/72
Rechtssätze
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Normen | |
RS0016468 | Das Begehren auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vergleiches gem § 879 Abs 2 Z 4 ABGB bedarf keines Nachweises eines rechtlichen Interesses und muß mit keinem Leistungsbegehren nach § 877 ABGB verbunden werden. |
Norm | ABGB §879 DI |
RS0016877 | Wenn das ABGB - im Unterschied zu den im BGB verwendeten Ausdruck "Notlage" - das Tatbestandsmerkmal "Zwangslage" geschaffen hat, so läßt dies nicht den Schluß zu, durch eine finanzielle Schwierigkeit allein sei der Tatbestand des § 879 Abs 2 Z 4 ABGB nicht erfüllt, vielmehr kommt jede Art von Zwangslage in Frage, die den Bewucherten vor die Wahl stellt, auf den Drückenden Vertrag einzugehen oder noch größere Nachteile zu erleiden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0016877 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-73735