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OGH 04.12.1957, 3Ob560/57

OGH 04.12.1957, 3Ob560/57

Rechtssätze


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Normen
RS0000020
Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Exekutionsbewilligung ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Normen
RS0000066
Ist eine Rechtsverletzung bis zu dem Zeitpunkte, wo die gefährdete Partei im ordentlichen Verfahren eine endgültige Regelung und Sicherung ihres Anspruches erwirkt hat, nicht zu besorgen, so ist eine einstweilige Verfügung nicht zu bewilligen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0000020
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-73726