OGH 04.12.1957, 3Ob560/57
OGH 04.12.1957, 3Ob560/57
Rechtssätze
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Normen | |
RS0000020 | Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Exekutionsbewilligung ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. |
Normen | |
RS0000066 | Ist eine Rechtsverletzung bis zu dem Zeitpunkte, wo die gefährdete Partei im ordentlichen Verfahren eine endgültige Regelung und Sicherung ihres Anspruches erwirkt hat, nicht zu besorgen, so ist eine einstweilige Verfügung nicht zu bewilligen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0000020 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-73726