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OGH 23.01.1980, 3Ob558/79

OGH 23.01.1980, 3Ob558/79

Rechtssatz


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Normen
ABGB §358 III
ABGB §1400 C
KWG 1939 §1 Abs2
RS0010505
Der Kontoinhaber kann sich des Verfügungsrechtes über das Bankkonto mit Wirkung gegenüber der Bank auch durch Vereinbarung mit Dritten nicht begeben. Er kann nur, wenn ihm die Verwaltung fremder Geldbeträge berufsmäßig obliegt, ein Anderkonto errichten, auf dem Geldbeträge laufend geführt werden, die ( im Innenverhältnis zwischen Kontoinhaber und dritten Personen ) nicht dem Kontoinhaber, sondern dritten Personen gehören.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010505
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-73724