OGH 23.01.1980, 3Ob558/79
OGH 23.01.1980, 3Ob558/79
Rechtssatz
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Normen | |
RS0010505 | Der Kontoinhaber kann sich des Verfügungsrechtes über das Bankkonto mit Wirkung gegenüber der Bank auch durch Vereinbarung mit Dritten nicht begeben. Er kann nur, wenn ihm die Verwaltung fremder Geldbeträge berufsmäßig obliegt, ein Anderkonto errichten, auf dem Geldbeträge laufend geführt werden, die ( im Innenverhältnis zwischen Kontoinhaber und dritten Personen ) nicht dem Kontoinhaber, sondern dritten Personen gehören. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010505 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-73724