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Ministerialentwurf zur Pensionsreform
Hinter dem unscheinbaren Namen Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 verbirgt sich das beherrschende Thema der Innenpolitik der letzten Monate: die Pensionsreform - zumindest soweit sie die ASVG-Versicherten betrifft. Sozialministerin Hostasch hat einen Entwurf dieses Namens - bekanntermaßen noch vor einer Einigung mit den betroffenen Sozialpartnern auf bestimmte nicht unwesentliche Inhalte - in Begutachtung versandt. In welchem Ausmaß die Begutachtungsergebnisse, weitere Gespräche mit den Sozialpartnern und die Befassung des Parlaments mit der Materie in die vorgeschlagenen Reformmaßnahmen eingreifen, diese verändern, ergänzen, vielleicht auch verhindern können, läßt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzen. In diesem Beitrag soll daher nur über die Grundzüge des umfangreichen Ministerialentwurfes informiert werden.
1. Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Sozialversicherung
Die Zunahme von Erwerbstätigkeit im Bereich der sogenannten „neuen Selbständigkeit" gefährdet langfristig die Finanzierung der Sozialversicherung: Erwerbstätige Personen, die nicht mehr in die klassische Definition des Dienstnehmers passen, aber auch - oft rechtswidrig, in der Praxis jedoch meisten...