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OGH 31.01.1979, 3Ob504/78

OGH 31.01.1979, 3Ob504/78

Rechtssatz


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Normen
RS0011690
Verpflichtet sich ein Miteigentümer zur Errichtung einer Drainageanlage auf der gemeinsamen Liegenschaft, so begründet eine derartige gegen den Miteigentümer durchsetzbare Leistungsverpflichtung im Gegensatz zu dem sich aus der Einräumung einer Dienstbarkeit ergebenden Duldungsanspruch keine Gesamthandschuld.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011690
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-73673