OGH 31.01.1979, 3Ob504/78
OGH 31.01.1979, 3Ob504/78
Rechtssatz
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Normen | |
RS0011690 | Verpflichtet sich ein Miteigentümer zur Errichtung einer Drainageanlage auf der gemeinsamen Liegenschaft, so begründet eine derartige gegen den Miteigentümer durchsetzbare Leistungsverpflichtung im Gegensatz zu dem sich aus der Einräumung einer Dienstbarkeit ergebenden Duldungsanspruch keine Gesamthandschuld. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011690 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-73673