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ASoK 9, September 1997, Seite 295

OGH: Entlassung/Vertrauensunwürdigkeit

Der Entlassungsgrund der Begehung einer die Vertrauensunwürdigkeit hervorrufenden strafbaren Handlung besteht nicht, wenn eine Blankoarztbestätigung vom Empfänger zu Täuschungszwecken zwar falsch ausgefüllt, aber letztlich nicht verwendet wird. Wenn auch der Tatbestand des § 223 StGB durch eine dem Willen des Ausstellers widersprechende Ausfüllung eines Blanketts durch Mißbrauch der erkennbaren Ausfüllungsermächtigung hergestellt wird, so erfordert die Strafbarkeit auch die Verwendung im Rechtsverkehr. - (§ 82 lit. d GewO)

( 9 Ob A 107/97 v)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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