OGH 16.03.1972, 3Ob29/72
OGH 16.03.1972, 3Ob29/72
Rechtssätze
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Norm | |
RS0003546 | Trotz geringen Beschäftigungsstandes (nur fallweise Beschäftigung eines Hilfsarbeiters) geht Deichgräberei, Sand- und Schottergewinnung unter Einsatz eines Baggers und eines Schaufelladers über Kleinbetrieb im Sinne des § 251 Z 6 EO hinaus. |
Norm | |
RS0003530 | Nach § 251 Z 6 EO kommt der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Hilfskräfte allein keine ausschlaggebende Bedeutung zu, wohl aber in Verbindung mit anderen Merkmalen, wie Anzahl und Größe der Betriebsräume, Umfang der Produktion oder des Umsatzes und die gesamte maschinelle Einrichtung. |
Normen | |
RS0003426 | Zulässigkeit eines Aufhebungsantrages nach § 376 Abs 1 Z 1 und 2 EO für den Fall der Abweisung der begehrten Einstellung nach § 251 Z 6 EO. |
Norm | |
RS0003585 | § 251 Z 6 EO findet nur auf Handwerker und Kleingewerbetreibende Anwendung. Der sozialpolitische Zweck dieser Exekutionsbefreiung geht nämlich dahin, derartige kleingeschäftliche Existenzen im öffentlichen Interesse nicht um die unbedingt notwendigen Unterlagen zur Fortsetzung ihres selbständigen Daseins zu bringen (Neumann-Lichtblau 4. Aufl S 1661, SZ 25/317, 3 Ob 19/70). Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kleingewerbebetrieb vorliegt, ist die Zahl der Beschäftigten nicht von ausschlaggebender Bedeutung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0003546 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-73588