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OGH 16.03.1972, 3Ob29/72

OGH 16.03.1972, 3Ob29/72

Rechtssätze


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Norm
RS0003546
Trotz geringen Beschäftigungsstandes (nur fallweise Beschäftigung eines Hilfsarbeiters) geht Deichgräberei, Sand- und Schottergewinnung unter Einsatz eines Baggers und eines Schaufelladers über Kleinbetrieb im Sinne des § 251 Z 6 EO hinaus.
Norm
RS0003530
Nach § 251 Z 6 EO kommt der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Hilfskräfte allein keine ausschlaggebende Bedeutung zu, wohl aber in Verbindung mit anderen Merkmalen, wie Anzahl und Größe der Betriebsräume, Umfang der Produktion oder des Umsatzes und die gesamte maschinelle Einrichtung.
Normen
RS0003426
Zulässigkeit eines Aufhebungsantrages nach § 376 Abs 1 Z 1 und 2 EO für den Fall der Abweisung der begehrten Einstellung nach § 251 Z 6 EO.
Norm
RS0003585
§ 251 Z 6 EO findet nur auf Handwerker und Kleingewerbetreibende Anwendung. Der sozialpolitische Zweck dieser Exekutionsbefreiung geht nämlich dahin, derartige kleingeschäftliche Existenzen im öffentlichen Interesse nicht um die unbedingt notwendigen Unterlagen zur Fortsetzung ihres selbständigen Daseins zu bringen (Neumann-Lichtblau 4. Aufl S 1661, SZ 25/317, 3 Ob 19/70). Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kleingewerbebetrieb vorliegt, ist die Zahl der Beschäftigten nicht von ausschlaggebender Bedeutung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0003546
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-73588