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OGH 03.12.1974, 3Ob203/74

OGH 03.12.1974, 3Ob203/74

Rechtssatz


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Normen
RS0014337
Bei Vorliegen eines vertragslosen Zustandes kommt trotz entgeltlicher Benützung einer wohnung oder eines Geschäftsraumes für die Dauer eines gewährten Räumungsaufschubes eine Mietvertrag nicht zustande. Das geleistete Entgelt ist nur eine Benützungsentschädigung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0014337
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-73503