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OGH 07.04.1925, 3Ob194/25

OGH 07.04.1925, 3Ob194/25

Rechtssätze


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Norm
RS0059736
Der für den einzelnen Fall erklärte Verzicht auf die siebentägige Frist zwischen Verlautbarung und Abhaltung der Generalversammlung schließt die Geltendmachung der Nichtigkeit der gefaßten Beschlüsse wegen Nichteinhaltung der Frist aus.
Norm
RS0059739
Der Beschluß auf Festsetzung des Gehaltes für den Geschäftsführer einer GmbH ist nichtig, wenn der Geschäftsführer als Vertreter eines abwesenden Gesellschafters mitstimmte.
Norm
RS0060429
Die Zurückbehaltung der Erträgnisse einer GmbH zugunsten der Schadloshaltung der Gesellschaft ist keine Verkürzung der Rechte des Gesellschafters und keine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Ein dahingehender rite gefaßter Beschluß ist - unbeschadet der Frage der Zulässigkeit der Retention - mit Nichtigkeitsklage nicht anfechtbar.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0059739
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-73492