OGH 07.04.1925, 3Ob194/25
OGH 07.04.1925, 3Ob194/25
Rechtssätze
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Norm | |
RS0059736 | Der für den einzelnen Fall erklärte Verzicht auf die siebentägige Frist zwischen Verlautbarung und Abhaltung der Generalversammlung schließt die Geltendmachung der Nichtigkeit der gefaßten Beschlüsse wegen Nichteinhaltung der Frist aus. |
Norm | |
RS0059739 | Der Beschluß auf Festsetzung des Gehaltes für den Geschäftsführer einer GmbH ist nichtig, wenn der Geschäftsführer als Vertreter eines abwesenden Gesellschafters mitstimmte. |
Norm | |
RS0060429 | Die Zurückbehaltung der Erträgnisse einer GmbH zugunsten der Schadloshaltung der Gesellschaft ist keine Verkürzung der Rechte des Gesellschafters und keine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Ein dahingehender rite gefaßter Beschluß ist - unbeschadet der Frage der Zulässigkeit der Retention - mit Nichtigkeitsklage nicht anfechtbar. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0059739 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-73492