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OGH: Sonderzahlungen
• 1. Sonderzahlungen sind eine Form aperiodischen Entgelts, das wie das laufende Entgelt die Tag für Tag geleistete Arbeit abgelten soll.
• 2. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers darf nicht durch kollektivvertragliche Regelungen eingeschränkt werden, die für den Fall der Arbeitnehmerkündigung nachteilige Folgen für S. 287diesen, insbesondere den Verlust der durch die Arbeitsleistung bereits verdienten Sonderzahlungen vorsehen. - (§ 12 Z 5 des Kollektivvertrags für Bauindustrie und Baugewerbe)
( 9 Ob A 6/97 s)