OGH 19.10.1972, 3Ob105/72
OGH 19.10.1972, 3Ob105/72
Rechtssätze
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Normen | |
RS0000216 | Auch im Falle des § 38 lit c GBG bedarf es, um die Sachhaftung zu realisieren, im Zeitpunkt der Exekutionsführung eines gegen den Liegenschaftseigentümer gerichteten Exekutionstitels. Selbst der betreibende Gläubiger eines einverleibten Pfandrechtes muß sich bei Eigentümerwechsel der Liegenschaft zur Geltendmachung der Sachhaftung einen Exekutionstitel gegen den Erwerber verschaffen. |
Normen | |
RS0002702 | Bei einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Anmerkung der Rechtfertigung und Vollstreckbarkeit der hereinzubringenden Forderung durch Rückstandsausweis, sind der beantragten Bewilligung entgegenstehende Gründe gem § 95 Abs 3 GBG anzugeben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0000216 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-73352