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OGH 19.10.1972, 3Ob105/72

OGH 19.10.1972, 3Ob105/72

Rechtssätze


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Normen
RS0000216
Auch im Falle des § 38 lit c GBG bedarf es, um die Sachhaftung zu realisieren, im Zeitpunkt der Exekutionsführung eines gegen den Liegenschaftseigentümer gerichteten Exekutionstitels. Selbst der betreibende Gläubiger eines einverleibten Pfandrechtes muß sich bei Eigentümerwechsel der Liegenschaft zur Geltendmachung der Sachhaftung einen Exekutionstitel gegen den Erwerber verschaffen.
Normen
RS0002702
Bei einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Anmerkung der Rechtfertigung und Vollstreckbarkeit der hereinzubringenden Forderung durch Rückstandsausweis, sind der beantragten Bewilligung entgegenstehende Gründe gem § 95 Abs 3 GBG anzugeben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0000216
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-73352