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Lehrlingsförderungen zur Schaffung von Lehrplätzen
Die wichtigsten Punkte der Förderrichtlinien des ArbeitsmarktserviceÖsterreich
VON DR. MANFRED PICHELMAYER
Zur Schaffung und Erhaltung von Lehrplätzen wurden von der öffentlichen Hand zahlreiche Förderaktionen eingerichtet. Es werden in diesem Teil die wichtigsten Punkte der Förderrichtlinien des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) dargestellt. Am ist die Beihilfen-Richtlinie des Arbeitsmarktservice Österreich zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen von Lehrlingen in Kraft getreten (GZ: BGS/AMF/1102/9755/1997). Gesetzliche Grundlage dieser Förderaktion ist § 34 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG).
Arbeitsmarktpolitische Ziele und Fördergegenstand
Ziele dieser Förderung sind die Integration von arbeitsmarktpolitischen Problemgruppen in den Arbeitsmarkt und die Verringerung des Lehrstellendefizits. Die Förderung besteht in einem pauschalierten Zuschuß zu den Kosten der Lehrausbildung.
Förderbarer Personenkreis
a) Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
In welchen Lehrberufen ein geringer Frauenanteil besteht, wird durch eine Liste des AMS festgelegt. Förderbar ist - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - zum Beispiel die Ausbildung von Mädchen in den Lehrberufen Bautechnischer Zeichner, Dachde...