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Insolvenzentgeltsicherungsgesetz (IESG)-Novelle 1997
Die kurz vor der Sommerpause beschlossene Novelle zum IESG hat folgende Zielsetzungen:
• Erforderliche Adaptierung der Vorschriften über den Anspruch auf Insolvenzausfallgeld (IAG) an die Insolvenzrechtsreform 1997;
• Verhinderung von Mißbräuchen bzw. legaler Gestaltungsmöglichkeiten beim Bezug von IAG.
Wesentlicher Inhalt
• Nur noch Ausfallhaftung des Fonds für die während des Ausgleichsverfahrens anfallenden laufenden Entgelte ab dem auf die Ausgleichseröffnung fallenden Monatsersten;
• dieselbe Ausfallhaftung im Konkurs ab dem Zeitpunkt, ab dem der Beschluß gefaßt wird, das Unternehmen fortzuführen;
• Sicherstellung der Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des Insolvenzverfahrens bzw. der Erfüllung des (Zwangs-)Ausgleichs;
• Absicherung der Vorfinanzierung durch Banken im Zuge des neuen Reorganisationsverfahrens im Falle des Scheiterns (= Insolvenz des Unternehmens);
• Begrenzung der Ansprüche vor der Insolvenz, wenn der Arbeitnehmer keinerlei Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung setzt und auch kein schriftliches Anerkenntnis des Arbeitgebers vorliegt;
• Herausnahme von Personengruppen, für die kein Zuschlag entrichtet wird;
• Neugestaltung der Bestimmungen über die ...