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Neue SV-Beitragsgruppen für Lehrlinge
Erhöhung des Dienstgeberbeitrages bei den Angestellten
Das „Lehrlingspaket" hat zum auch eine Änderung bei den Sozialversicherungsbeiträgen gebracht: Beim Krankenversicherungsbeitrag der Lehrlinge erfolgte eine Verminderung, bei den Angestellten eine Erhöhung des Dienstgeberbeitrages. Die ASVG-Novelle findet sich in Art. II des BGBl. I Nr. 79/1997.
Die Erhöhung des Dienstgeberbeitrages für die Krankenversicherung der Angestellten wurde in der Weise konstruiert, daß in einem § 51 c ASVG ein „Ergänzungsbeitrag zur Finanzierung der Krankenversicherung der Lehrlinge" in der Höhe von 0,1 v. H. der Beitragsgrundlage, der zur Gänze auf den Dienstgeber entfällt, eingeführt wurde. Dieser Zusatzbeitrag ist für alle Versicherten zu leisten, die unter § 51 Abs. 1 Z 1 lit. a ASVG fallen. Es handelt sich dabei im wesentlichen um die Dienstnehmer, die dem Angestellten-, dem Gutsangestellten-, dem Journalisten-, dem Schauspielergesetz und bestimmten Entlohnungsgruppen des Vertragsbedienstetengesetzes unterliegen. Dazu kommen noch einzelne andere Versichertengruppen (z. B. Krankenpflegeschüler, Entwicklungshelfer).
In der Krankenversicherung der Angestellten setzt sich der Dienstgeberbeitrag nunmehr aus dem eigentlichen Krankenversicherungsbeitrag (§ 51 Abs. 1 Z 1 lit. a), dem Zusatzbeitrag gem...