FlexKapGG | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz
1. Aufl. 2025
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§ 50a Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung; Beitragsgrundlage
Materialien
ErlRV 2321 BlgNR 27. GP 6
Die mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 vorgesehenen Begünstigungen für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen sollen auch im Beitragsrecht des ASVG nachvollzogen werden.
Eine gänzlich deckungsgleiche Regelung mit jener des Steuerrechts ist im Hinblick auf systemische Unterschiede zwischen dem Beitrags- und Steuerrecht (z. B. Begrenzung der Beitragspflicht durch die Höchstbeitragsgrundlage kombiniert mit einem System fester Beitragssätze, Aufteilung der Beitragslast auf Dienstgeber/innen und Dienstnehmer/innen) weder systemkonform umsetzbar noch erforderlich.
Die vorliegende Regelung soll jedoch sicherstellen, dass die zentralen Anliegen des Steuermodells auch im Beitragsrecht der Sozialversicherung ihren Niederschlag finden:
Der Besteuerungsaufschub wird beitragsrechtlich insofern abgebildet, als auch das Entstehen der Beitragspflicht im laufenden Dienstverhältnis bis zur tatsächlichen Veräußerung der Mitarbeiterbeteiligungen oder dem Eintritt anderer Umstände aufgeschoben wird.
Dieser Aufschub beschränkt sich aber jedenfalls auf die Dauer des Dienstverhältnisses, da eine vom Bestand des Dienstverhältnisses losgelöst...