Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Omnibus-Kommissionsvorschlag
Key-Highlights
Am wurde mit dem ersten Omnibus-Paket ein Entwurf für Erleichterungen im Nachhaltigkeitsbereich veröffentlicht. Der Kommissionsvorschlag über die Änderung der betroffenen Richtlinien wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung übermittelt. Danach müssen Parlament und Rat etwaige Änderungen genehmigen (Trilog). Erst im Anschluss an die europäische Verabschiedung beginnt die Überführung in nationale Gesetze (Frist von zwölf Monaten). Insofern kann es zu weiteren Änderungen kommen.
Über die Umsetzung der vorgeschlagenen Delegierten Rechtsakte entscheidet das EU Parlament und der Rat der EU nach Ablauf der öffentlichen Konsultationsphase. Potenzielle Anpassungen und Ergänzungen werden anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht, woraufhin sie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Am sollen die neuen Regelungen in Kraft treten.
1. CSRD
Nur noch große Unternehmen (Einzelgesellschaft oder Mutterunternehmen) betroffen mit > 1.000 MA und entweder einem Nettoumsatz > 50 Mio € oder einer Bilanzsumme > 25 Mio €.
Drittland-Unternehmen: Der Umsatzschwellenwert wurde auf 450 Mio € (innerhalb der EU) angehoben, für Betriebsstätten in der EU auf 50 Mio €.