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OGH 15.10.1952, 1Ob840/52

OGH 15.10.1952, 1Ob840/52

Rechtssätze


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Normen
RS0024029
Ob eine Frist zu kurz bemessen wurde, ist keine Tatfrage, sondern eine Rechtsfrage.
Norm
RS0024219
Die Preisminderung setzt nicht vorherige Vornahme der Verbesserung voraus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024219
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-72759

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