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OGH 13.05.1971, 1Ob62/71

OGH 13.05.1971, 1Ob62/71

Rechtssätze


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Norm
RS0043417
Die Feststellung der Bedeutung eines Urkundeninhaltes auf Grund von Zeugenaussagen ist nicht rechtliche Beurteilung, sondern tatsächliche Feststellung.
Normen
ABGB §870 A
HGB §335
RS0014812
Bei der stillen Gesellschaft kann die ursprüngliche Unwirksamkeit des Gesellschaftsvertrages im Sinne des § 870 ABGB. ausgesprochen werden.
Normen
RS0018939
Die Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses als eines Dauerschuldverhältnisses kann dieses, soweit es bereits realisiert wurde, nicht mehr ungeschehen machen und daher auch nicht rückwirkend wirksam sein.
Normen
HGB §131
HGB §133
HGB §143
RS0061857
Zur Frage der rückwirkenden Auflösung einer Handelsgesellschaft.
Norm
RS0014845
Arglistige Täuschung, wenn ein Unternehmer, der einen Geschäftspartner oder ein nicht unerhebliches Darlehen sucht, seine schwere wirtschaftliche Notlage verschweigt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0043417
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-72633