OGH 13.05.1971, 1Ob62/71
OGH 13.05.1971, 1Ob62/71
Rechtssätze
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Norm | ZPO §503 Z4 E4c2 |
RS0043417 | Die Feststellung der Bedeutung eines Urkundeninhaltes auf Grund von Zeugenaussagen ist nicht rechtliche Beurteilung, sondern tatsächliche Feststellung. |
Normen | ABGB §870 A HGB §335 |
RS0014812 | Bei der stillen Gesellschaft kann die ursprüngliche Unwirksamkeit des Gesellschaftsvertrages im Sinne des § 870 ABGB. ausgesprochen werden. |
Normen | |
RS0018939 | Die Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses als eines Dauerschuldverhältnisses kann dieses, soweit es bereits realisiert wurde, nicht mehr ungeschehen machen und daher auch nicht rückwirkend wirksam sein. |
Normen | HGB §131 HGB §133 HGB §143 |
RS0061857 | Zur Frage der rückwirkenden Auflösung einer Handelsgesellschaft. |
Norm | ABGB §870 CIII |
RS0014845 | Arglistige Täuschung, wenn ein Unternehmer, der einen Geschäftspartner oder ein nicht unerhebliches Darlehen sucht, seine schwere wirtschaftliche Notlage verschweigt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0043417 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-72633