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OGH 12.04.1978, 1Ob33/77

OGH 12.04.1978, 1Ob33/77

Rechtssatz


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Normen
JN §1 CVIII
WRG §39
RS0046025
Treffen baubehördliche Vorschriften für die Abwendung jener Gefahren, die aus der Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse des Wassers bei bebauten Grundstücken resultieren können, keine Regelung, dann ist § 39 WRG 1959 auch auf bebaute Grundstücke anzuwenden, zumal der Bestimmung selbst eine Einschränkung auf landwirtschaftliche Grundstücke nicht zu entnehmen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0046025
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-72434