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ASoK 5, Mai 1997, Seite 139

Zulässigkeit von Entgeltvereinbarungen

• 1. Besteht keine lohngestaltende Vorschrift, dann ist nahezu jede Entgeltvereinbarung zulässig,auch wenn das solcherart vereinbarte Entgelt nicht angemessen i. S. d. § 1152 ABGB sein sollte. Die Grenze bildet die Sittenwidrigkeit beispielsweise wegen Lohnwuchers gemäß § 879 Abs. 1 ABGB.

• 2. Zur Feststellung einer Äquivalenzstörung sind die zu vergleichenden Größen in Relation zu setzen. Das ist einerseits das vereinbarte Entgelt und andererseits der mangels einer lohngestaltenden Vorschrift bestehende gemeine, marktübliche Wert der Arbeitsleistung. - (§ 1152 ABGB; § 879 Abs. 1 ABGB)

( 9 Ob A 2267/96 i)

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