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IRZ 7-8, Juli 2017, Seite 287

Übergangsvorschriften von IFRS 16 Leases : Eine wichtige Entscheidung

Der Fall – die Lösung

Laura Galbiati und Lucas Bühler

1. Der Fall

Mit der Einführung von IFRS 16 werden Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse bilanziell erfassen. Dies führt beim Leasingnehmer zu einer Erhöhung der Bilanzsumme durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten an den zugrunde liegenden Vermögenswerten (,Right of Use assets‘ ROU-Vermögenswerte) und den entsprechenden Leasingverbindlichkeiten. Der Standard gibt dazu ein einheitliches Bilanzierungsmodell für den Leasingnehmer vor. Zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 steht dem IFRS-Anwender aber eine Auswahl an praktischen Erleichterungen und Ausnahmebestimmungen zur Verfügung. Diese können meist unabhängig voneinander gewählt werden. Anhand eines vereinfachten Geschäftsfalles wird im Folgenden eine Übersicht zu den Auswirkungen ausgewählter Erleichterungen und Ausnahmen dargestellt.

Das Handelsunternehmen ABC hat Leasingverträge mit folgenden Spezifikationen:

(i) Ein Portfolio von Mietverträgen für Verkaufsfilialen mit folgenden Bedingungen:

Beginn des Leasingverhältnisses: ,

Mietdauer: 10 Jahre,

monatliche Miete: EUR 1,000, was einer Jahresmiete von EUR 12,000 entspricht,

Grenzfremdkapitalzinssatz am : 4%.

(ii) Ein Mietvertrag für den ...

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