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OGH 12.10.1967, 1Ob134/67

OGH 12.10.1967, 1Ob134/67

Rechtssatz


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Norm
RS0032708
Der sogenannte "Kassaausgleich" ist ein Vergleich im Sinne des § 1380 ABGB. Mangels einer ausdrücklichen oder aus den Umständen des einzelnen Falls zu schließenden stillschweigenden Vereinbarung, daß bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Ausgleichsbetrags die ursprüngliche Forderung wieder auflebe, kann nur dieser begehrt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0032708
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-72203