OGH 12.10.1967, 1Ob134/67
OGH 12.10.1967, 1Ob134/67
Rechtssatz
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Norm | |
RS0032708 | Der sogenannte "Kassaausgleich" ist ein Vergleich im Sinne des § 1380 ABGB. Mangels einer ausdrücklichen oder aus den Umständen des einzelnen Falls zu schließenden stillschweigenden Vereinbarung, daß bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Ausgleichsbetrags die ursprüngliche Forderung wieder auflebe, kann nur dieser begehrt werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0032708 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-72203